Au- Pairs auch aus Nicht- EWR- Staaten Chance für junge Menschen – Hilfe für junge Familien

                       
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Seit 1. April 2001 ist es durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit möglich, junge Menschen
zwischen 18 und 28 Jahren als Au – Pair auch aus Nicht– EWR– Staaten in eine österreichische Familie aufzunehmen.
Spätestens zwei Wochen vor Beginn der Tätigkeit muss dies bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des
Arbeitsmarktservice angezeigt und ein Au- Pair Vertrag vorgelegt werden. Das AMS stellt eine Anzeigebestätigung aus.
Die Gastfamilie verpflichtet sich auf ihre Kosten für die Au- Pair- Kraft eine private Unfall- und Krankenversicherung
abzuschließen. Diese drei Unterlagen sind nötig, um eine gültige Aufenthaltsbewilligung am zuständigen Amt
(Botschaft/Konsulat) für Österreich zu erhalten. Die Aufenthaltsdauer beträgt zweimal sechs Monate und kann vor Ablauf der
ersten sechs Monate verlängert werden. Diese Tätigkeiten werden nicht in die Ausländerbeschäftigungsquote einberechnet,
möchte das Mädchen oder der Bursch auch nach Ende der Au- Pair- Tätigkeit in Österreich bleiben sind eine quotenpflichtige
Niederlassungsbewilligung und eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich.
Es ist möglich, dass ein Au- Pair- Vertrag in direktem Kontakt zwischen Gastfamilie und dem Au- Pair geschlossen wird, oder
dass private Au- Pair- Vermittlungen eingeschaltet werden. Eine aktuelle Liste der offiziell durch das BMWA dazu berechtigten
Agenturen liegt bei den Stellen des Arbeitsmarktservices auf.
Das Mädchen/ der Bursch soll während des Aufenthalts bei einer österreichischen Familie die Kultur und Lebensgewohnheiten
besser kennen lernen und nach Möglichkeit einen Deutschsprachkurs besuchen, 25 Stunden/ Woche – ca 5 Stunden pro Tag -
die Betreuung der Kinder übernehmen und bei leichten Arbeiten im Haushalt helfen.
Verpflegung und Unterkunft (ein versperrbares Zimmer) und Taschengeld von mindestens € 58,14/Woche stellt die Gastfamilie
zur Verfügung.

Spezielles Angebot: Au- Pair Unfall, - Kranken,- Haftpflichtversicherung
persönliche Beratung:
Albrecht Blanckenstein 3107 St. Pölten Weitern 1
Versicherungsmakler Tel & Fax: 02742 360 491
office@au-pairversicherung.at

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